Allgemeine Geschäftsbedingungen der HQ-Solutions GmbH

(Stand: April 2007)

1. Geltung

Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen, es sei denn, HQ-Solutions hat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelungen unberührt.

Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.


Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.



2. Angebote


Schriftliche und mündliche Angebote von HQ-Solutions sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von HQ-Solutions sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch die schriftliche Auftragsbestätigung von HQ-Solutions oder durch die Lieferung der Ware zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist grds. die schriftliche Auftragsbestätigung.


Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind keine Garantien für die Beschaffenheit der Waren. HQ-Solutions behält sich Änderungen des Vertragsgegenstands ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, wenn der Vertragsgegenstand und dessen äußeres Erscheinungsbild dadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstigen unzumutbaren Änderungen erfährt. Zumutbar für den Kunden sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen nach dem neusten Stand von Wirtschaft und Technik, Verbesserung der Konstruktion und Materialauswahl.



3. Preise


Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise (Werbung, etc.) sind unverbindlich. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Porto, Verpackung und Versicherung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.


Bei Bestellungen, die einen Warenwert von € 150,- nicht erreichen, wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,- berechnet.


Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.



4. Gefahrenübergang


Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Lieferung „ab Werk/Lager“ vereinbart.


Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Kunden über, außer wenn der HQ-Solutions den Transport mit eigenen Fahrzeugen von seinem Betrieb oder Lager aus durchführt.


Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.


HQ-Solutions versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.



5. Lieferung


Vereinbarte Lieferfristen und –termine gelten stets als ungefähr und sind grundsätzlich unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.


Teillieferungen sind zulässig.


Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn während eines Verzugs oder bei Lieferanten von HQ-Solutions eintreten, berechtigen den HQ-Solutions, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde kann HQ-Solutions auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt HQ-Solutions sich nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.


Die Abnahme der bestellten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Im Fall der Nichtabnahme kann HQ-Solutions von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt HQ-Solutions Schadenersatz, so beträgt dieser 15 Prozent des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.



6. Zahlungsbedingungen


Die beiden ersten Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, nach den ersten beiden Lieferungen liefert HQ-Solutions auch per Schecknachnahme, falls die Kreditversicherung von HQ-Solutions den Kunden entsprechend versichert.


Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung HQ-Solutions vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.


HQ-Solutions haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks.


Bei Zahlungsverzug ist HQ-Solutions berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 5 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.


Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HQ-Solutions anerkannt sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist er zudem nur berechtigt, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt HQ-Solutions von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich HQ-Solutions vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich HQ-Solutions den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.


7. Eigentumsvorbehalt


HQ-Solutions behält sich das Eigentum am Liefergegenstand zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung von HQ-Solutions.


Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß §950 BGB im Auftrag von HQ-Solutions; HQ-Solutions wird entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwertes ihrer Ware zum Netto-Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche von HQ-Solutions gemäß Absatz 1 gilt.


Bei Verarbeitung (Verbindung/ Vermischung) mit anderen, nicht HQ-Solutions gehörenden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der §§947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil von HQ-Solutions an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.


Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.


Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von HQ-Solutions gemäß Absatz 1 die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an HQ-Solutions ab. Auf Verlangen von HQ-Solutions ist der Kunde verpflichtet, HQ-Solutions unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von HQ-Solutions gegenüber den Endunden des Kunden erforderlich sind.


Wird die Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/ oder 3 zusammen mit anderen HQ-Solutions nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von HQ-Solutions.


Übersteigt der Wert der für HQ-Solutions bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderung des Verkäufers um mehr als 10%, so ist HQ-Solutions auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.


Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware von dritter Seite sind HQ-Solutions unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten zu tragen sind.



8. Mängelrügen, Gewährleistung


Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach § 377 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch HQ-Solutions, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte ( z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an HQ-Solutions zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren.


Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben.


Bei begründeter Mängelrüge ist HQ-Solutions nach ihrer Wahl nur zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Kommt HQ-Solutions dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Ziffer 10.


Rückgriffsansprüche gemäß §§478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit HQ-Solutions abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.


Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.


Die Haftung für Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien sowie die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Gewährleistungsfristen.


Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen von HQ-Solutions und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Diese Angaben sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften bzw. Beschaffenheitsgarantien anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.


Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware nicht vertragsgemäß nutzt, insbesondere eigenmächtig verändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. Ebenso führt das Entfernen von Identifizierungen (Markierungen/ Aufklebern) sowie Garantiesiegeln zu einem Verlust der Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Ware von HQ-Solutions bezogen hat.



9. Herstellergarantie


Soweit Hersteller von Waren, die HQ-Solutions verkauft hat, eine Garantie leisten, gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Herstellergarantie lässt die Verpflichtungen von HQ-Solutions aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden unberührt.


HQ-Solutions ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet HQ-Solutions gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. HQ-Solutions kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass HQ-Solutions gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.



10. Haftung


In allen Fällen, in denen HQ-Solutions aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet HQ-Solutions nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


Soweit die Schadensersatzhaftung HQ-Solutions gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



11. Erfüllungsort, Gerichtsstand


Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von HQ-Solutions; HQ-Solutions ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozeß.


Der Geschäftssitz von HQ-Solutions ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



12. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel


Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.


Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit HQ-Solutions dürfen nur nach ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.


Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.


Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.


Aachen, 04/2007